Arbeiten auf der Baustelle weiterhin erlaubt

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Das Arbeiten auf der Baustelle soll weiterhin möglich sein. Die Sozialpartner haben einen Leitfaden herausgegeben, der klären soll, unter welchen Bedingungen gearbeitet werden darf. Unter anderem sollen Bauarbeiter bei nicht Einhaltung des Abstandes einen

Das Arbeiten auf der Baustelle soll weiterhin möglich sein. Die Sozialpartner haben einen Leitfaden herausgegeben, der klären soll, unter welchen Bedingungen gearbeitet werden darf. Unter anderem sollen Bauarbeiter bei nicht Einhaltung des Abstandes einen Mund-Nasen-Schutz verpflichtend tragen.

Baustellen sollen unter Einhaltung strenger Schutzmaßnahmen weitergeführt werden können. Dazu sollen die regelmäßige Desinfektion von sanitären und sozialen Einrichtungen sowie von Fahrzeugen gehören. Außerdem ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend, falls die generelle 1-Meter-Abstandsregel nicht eingehalten werden kann.

Die Möglichkeit zur Weiterarbeit auf Baustellen sei nun durchgängig geregelt, sagt WKV-Präsident Hans Peter Metzler. Die Gesundheit der Mitarbeiter habe dabei oberste Priorität. Daher appelliere er an alle Unternehmer im Bau- und Baunebengewerbe, die erforderlichen Vorkehrungen in Bezug auf Gesundheit und Hygiene zu treffen sowie an die Arbeitnehmer, sich pflichtbewusst daran zu halten." Eine Herausforderung könnte die größeren Mengen an Desinfektionsmttel sein, sagt Metzler in einer Aussendung.

Spartenobmann Feigl sieht die Aufgabe als Herausforderung. „Gemeinsam mit allen am Bau tätigen Gewerken werden wir partnerschaftlich aus dieser Krise kommen“, sagt Feigl in der Aussendung.

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