Einbautenerhebung bei Grabungsarbeiten:
von Madeleine Bitschnau
Warum sie unverzichtbar ist

Grabungsarbeiten sind bei Bauprojekten oft notwendig – sei es für Fundamente, Leitungsverlegungen oder andere Tiefbauarbeiten. Doch dabei kann es zu Schäden an unterirdischen Einbauten wie Wasser-, Strom- oder Gasleitungen kommen. Was viele nicht wissen: Wird ein solcher Einbau beschädigt, haftet in der Regel der ausführende Bauunternehmer.
Haftung bei Schäden: Die Rechtslage ist streng
Beschädigt der Auftragnehmer bei den Arbeiten einen Einbau, haftet er dem Eigentümer – das kann der Auftraggeber oder ein Dritter wie ein Versorgungsunternehmen sein – für den entstandenen Schaden. Das Schadenersatzrecht des ABGB ist hier klar: Die Rechtsprechung ist streng, der Sorgfaltsmaßstab für den Auftragnehmer hoch.
Vertragliche Nebenpflicht: Sorgfältige Einbautenerhebung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Leitungen im Gefahrenbereich der Grabungen nicht zu beschädigen. Dafür muss er sich vor Beginn der Arbeiten sorgfältig und gewissenhaft über die Lage von Einbauten informieren. Es reicht nicht aus, wenn in den Planungsunterlagen keine Leitungen eingezeichnet sind oder der Auftraggeber erklärt, nichts davon zu wissen.
Sogar im unverbauten Gebiet kann mit Einbauten gerechnet werden. Sobald örtliche Gegebenheiten Hinweise auf unterirdische Leitungen liefern, besteht eine Erkundigungspflicht.
Informationen prüfen – und bei Zweifel nachforschen
Zwar darf sich der Auftragnehmer grundsätzlich auf zur Verfügung gestellte oder eingeholte Informationen verlassen. Doch bestehen Zweifel an deren Richtigkeit oder Vollständigkeit, muss er weitere Erkundigungen einholen. Nur wenn der Auftragnehmer nachweisen kann, dass er alle Sorgfaltspflichten erfüllt hat – also sich gründlich vorab informiert hat – und der Schaden dennoch unvermeidbar war, ist er von der Haftung befreit.
Versicherungsschutz nur bei nachweislicher Sorgfalt
Diese sorgfältige Einbautenerhebung ist auch für den Versicherungsschutz entscheidend. Nur wenn der Aauftragnehmer nachweisen kann, dass er seinen Pflichten umfassend nachgekommen ist, übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung die Kosten eines Schadens.
Checkliste der Bundesinnung Bau
Zur Unterstützung hat die Bundesinnung Bau eine Checkliste zur Einbautenerhebung entwickelt. Sie hilft Auftragnehmern, ihre Pflichten systematisch zu erfüllen und Schäden zu vermeiden.